Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

a) Für alle Angebote und Vereinbarungen gelten ausschließlich nachstehende Bedingungen. Abweichungen davon werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch Optik Mälzerei gültig.

b) Sollten Teile dieser Vertragsbedingungen nichtig oder unwirksam sein, werden die anderen Teile davon nicht berührt.

§ 2 Preise

a) Der zwischen Optik Mälzerei und dem Besteller schriftlich vereinbarte Preis bei Auftragserteilung gilt als als verbindlich.

b) Nach Auftragserteilung eintretende höhere Kosten durch unvorhersehbarer Umstände berechtigen Optik Mälzerei diese auf den Auftrag entsprechend umzulegen.

Darüber ist der Besteller vor der Bearbeitung zu informieren. In diesem Fall sind beide Seiten berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

§ 3 Zahlung

a) Bestellte bzw. maßangefertigte Ware (Werkvertrag) ist innerhalb von 4 Wochen nach Bereitstellung und Information über die Fertigstellung auch bei Nichtabholung zu zahlen.

Danach ist Optik Mälzerei berechtigt Verzugszinsen i.H. des aktuellen Dispo-Zinssatzes (aktuell 12%.p.a.) unserer Hausbank zu berechnen.

b) Optik Mälzerei behält sich das Recht vor eine Anzahlung i.H.v. bis zu 50% des Gesamtauftragswertes als Vorleistung zur Materialbeschaffung bzw. als Sicherheit zu verlangen.

c) Grundsätzlich ist eine Aushändigung der Ware nur gegen Barzahlung / EC-Kartenzahlung des Gesamtpreises möglich. Ausnahmen (z.B. Überweisung, Ratenzahlung ) bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

Für Rücklastschriften wird eine Bearbeitungspauschale von 10,00 Euro zzgl. Auslagen erhoben.

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Optik Mälzerei.

§ 4 Lieferung

a) Angegebene Lieferzeiten gelten nur als annähernd vereinbart. Sie basieren auf den Erfahrungswerten der Vergangenheit.

b) Wird ein Auftrag nicht innerhalb von 6 Monaten nach Fertigstellung abgeholt, besteht keine weitere Aufbewahrungspflicht.

Optik Mälzerei ist zu einer Verwertung zur Deckung der entstandenen Unkosten berechtigt.

§ 5 Gewährleistung/Haftung

a) Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist schadhaft, ist Optik Mälzerei berechtigt durch bis zu 3 Nachbesserungsversuche diesen Mangel zu beheben.

Schlagen die Nachbesserungen fehl oder lässt Optik Mälzerei eine angemessene Nachfrist verstreichen, ist der Kunde berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

b) Unter die Gewährleistung fallen keine Verschleißerscheinungen die durch den üblichen Gebrauch verursacht werden sowie unsachgemäße Handhabung.

c) Empfehlungen und Beratungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen sind jedoch unverbindlich. Aus der Beratung kann keine Haftung abgeleitet werden.

e) Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug sowie aus Verschulden bei Vertragsabschluß werden ausgeschlossen. Der Kunde hat jedoch ein Rücktrittsrecht.

f) Eine Gewährleistung für Maßanfertigungen aufgrund einer fehlerhaften Refraktion Dritter oder falscher Angaben des Kunden ist ausgeschlossen. Es steht dem Kunden frei die Bestimmung der augenoptischen Parameter durch uns durchführen zu lassen. Von uns ermittelte Augenprüfungswerte gelten nur für durch uns angefertigte Brillen/Kontaktlinsen.

g) Für zur Verarbeitung überlassenes kundeneigenes Material (Fassungen, Gläser, etc.) kann keine Gewährleistung übernommen werden. Die durch Optik Mälzerei ausgeführten Arbeiten sind entsprechend dem Auftrag zu vergüten.

h) Kontaktlinsenträger dürfen die empfohlenen Tragezeiten nicht überschreiten und sind selbst für Nachkontrollen (mind. aller 6 Monate) durch Augenarzt oder KL-Anpasser verantwortlich.

§ 6 Rücktritt/Stornierung

a) Für individuelle Maßanfertigungen ( Brillen, Kontaktlinsen usw.) ist ein Rücktritt seitens des Kunden nur für die noch nicht ausgeführten Tätigkeiten bzw. begonnenen Halbfabrikate möglich.

Sobald die Fertigung begonnen wurde, ist der jeweilige Teilbetrag des Auftrages in voller Höhe vom Kunden zu zahlen.

b) Bei Rücktritt vor einem Fertigungsbeginn aber nach Auftragserteilung ist eine Stornogebühr i.H.v. 20% des Auftragswertes als Aufwandsentschädigung für Beratung, entstandene Kosten sowie entgangenen Gewinn vom Besteller zu tragen. Dasselbe gilt auch für die noch nicht ausgeführten Tätigkeiten.

 

Stand 01.01.2019